Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die von der DPB GmbH erbracht werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit der DPB GmbH geschlossen
wird. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nicht verbindlich, wobei es keinem gesonderten Widerspruch des Vertragspartners bedarf.

2. Vereinbarung der Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren für die Gültigkeit von Verträgen die Schriftform. Mündliche Vereinbarungen lösen keine Rechtsfolgen aus.
Ein Abgehen von der Schriftform müsste ausdrücklich schriftlich erfolgen. Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung von Verträgen
oder einzelner Vertragsbestandteile müssen – bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit – ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Schriftform ist auch gegeben, wenn die Vertragsparteien mit Fax oder per E-Mail kommunizieren.

 3. Zustellung
Für die Wahrung von Fristen gilt das Datum der Zustellung. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht oder nicht rechtzeitig bekannt und
gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Schriftstücke der DPB GmbH
insbesondere Kündigungen oder Mahnungen, nicht zu, so gelten die Schriftstücke trotzdem als zugegangen.

 4. Anwendung von österreichischem Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (das UN-Kaufrecht) sowie sämtliche Bestimmungen des
österreichischen Rechtes, die sich darauf beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren,
geschlossene Verträge nicht wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten.

 5. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand der DPB GmbH vereinbart.

6. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht deren gesamte Unwirksamkeit zur Folge. Die unwirksame
Bestimmung wird durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die der Unwirksamen in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung möglichst nahe
kommt.

7. Übertragung von Rechten und Pflichten der DPB GmbH
Die DPB GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus mit Vertragspartnern abgeschlossenen Verträgen vollinhaltlich an andere
Unternehmen zu übertragen. Die DPB GmbH wird Vertragspartnern schriftlich eine Vertragsübergabe mitteilen. Dem Vertragspartner
erwächst kein Kündigungsrecht, sofern das übernehmende Unternehmen in alle Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt. Die
DPB GmbH ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen.

8. Übertragung von Rechten und Pflichten von Vertrags- partnern der DPB GmbH
Vertragspartner der DPB GmbH sind nur dann berechtigt Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag vollinhaltlich an andere Unternehmen
bzw. Subunternehmen zu übertragen, wenn die DPB GmbH schriftlich ihr Einverständnis dazu gegeben hat. Übernimmt ein Dritter Rechte
und Pflichten aus einem Vertrag mit der DPB GmbH, ohne dass die DPB GmbH hiezu ihr Einverständnis erklärt hat, so haftet er ab
Übernahme neben dem Vertragspartner als Gesamtschuldner für alle Entgeltforderungen und etwaige Schadenersatzansprüche.

9. Änderung in der Person des Vertragspartners
Der Vertragspartner hat Änderungen seines Namens oder seiner Firma, Änderungen seiner Anschrift (Sitzverlegung), Änderungen
seiner Zahlstelle und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, Bankverbindung etc. spätestens innerhalb eines
Monats ab der Änderung, der DPB GmbH schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung in der Person des Vertragspartners eine erschwerte
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bzw. eine verschlechterte Bonität des Vertragspartners (so z. B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung
der Rechtsform) erwarten, so ist die DPB GmbH berechtigt, eine Sicherheitsleistung im Sinne von Punkt 11. dieser AGB zu verlangen.

 10. Identitätsüberprüfung
Die DPB GmbH ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners durch Vorlage von
amtlichen Dokumenten sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Vertragspartner zu
fordern. Weiters hat der Vertragspartner auf Verlangen der DPB GmbH eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie
eine inländische Bankverbindung nachzuweisen. Die DPB GmbH ist berechtigt, alle Angaben des Vertragspartners sowie dessen Kreditwürdigkeit zu prüfen.

11. Sicherheitsleistung
Die DPB GmbH ist berechtigt, den Vertragsabschluß entweder von einer Sicherheitsleistung oder/und von einer Vorauszahlung in Höhe
von 3 % der Auftragssumme abhängig zu machen. So nichts anderes vereinbart wurde, kann eine Sicherheitsleistung nur durch
Bankgarantie eines im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstitutes oder durch Barerlag erfolgen. Erfolgt die
Sicherheitsleistung durch Barerlag, wird dieser auf ein Sparbuch ohne Bindung einbezahlt und verzinst.  Sicherheitsleistungen sind binnen fünf Tagen ab Aufforderung zu erlegen. Die DPB GmbH wird die Sicherheitsleistung ohne schuldhafte Verzögerung zurückgeben oder mit Zahlungsverpflichtungen aufrechnen, sobald die Voraussetzungen für die Erbringung der Sicherheitsleistung weggefallen sind. Erfolgte die Sicherheitsleistung durch Barerlag, so gebühren bei der Rückzahlung die auf dem Sparbuch angefallenen Zinsen (abzüglich gesetzlicher Steuern) dem Vertragspartner.

 12. Genehmigungen
Für die Einholung von allenfalls erforderlichen Bewilligungen, Konzessionen oder anderen behördlichen Genehmigungen sowie für
die Erlangung erforderlicher privatrechtlicher Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter ist der Vertragspartner selbst verantwortlich.
Diesbezüglich haftet der Vertragspartner der DPB GmbH für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Dem Vertragspartner
obliegen die Pflichten hinsichtlich einer allfälligen Vergebührung von mit der DPB GmbH geschlossenen Verträgen. Insbesondere hat er die
hierfür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten.

13. Leistungsmerkmale
Die Verfügbarkeit und Qualität der einzelnen Dienste ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und allfälligen sich hierauf beziehenden
Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien. Die DPB GmbH ist berechtigt, vertragsgegenständliche Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.

14. Unterbrechung der Leistung
Die DPB GmbH wird dem Vertragspartner Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen, soweit diese zur Wartung, zur Vor-
nahme betriebsnotwendiger Arbeiten, zur Verbesserung oder zur Vermeidung von Störungen erforderlich sind, rechtzeitig in geeigneter
Weise mitteilen. So im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, haftet die DPB GmbH nicht, wenn sie ihren Verpflichtungen aus einem
Vertrag auf Grund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht nachkommen kann, sie garantiert insbesondere nicht die Verfügbarkeit
von Leitungen und Einrichtungen Dritter.

 15. Mängel
Der Vertragspartner wird Mängel unter Angabe der möglichen Ursachen unverzüglich der DPB GmbH anzeigen, damit eine
Mängelbehebung der DPB GmbH umgehend ermöglicht wird. Die DPB GmbH wird Mängel gemäß der für diese Leistung maßgeblichen
Leistungsbeschreibung sofern technisch machbar selbst beheben. Wird die DPB GmbH zur Mängelbehebung aufgefordert und ist die
Ursache vom Vertragspartner oder Dritten zu vertreten, so ist die DPB GmbH berechtigt, von ihr erbrachte Leistungen sowie ihr erwachsene
Aufwendungen dem Vertragspartner zu verrechnen.

 16. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für von der DPB GmbH gelieferte Waren beträgt sechs Monate. Dies gilt auch für Gegenstände, die mit einem
Gebäude oder mit Grund und Boden fest verbunden werden. Zwischen der DPB GmbH und dem Vertragspartner wird zudem
ausdrücklich vereinbart, dass die Beweislast für (Gewährleistungs-) Mängel immer den Vertragspartner – nicht jedoch die DPB GmbH–
trifft.  Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen.  Die DPB GmbH wird Mängel innerhalb angemessener Frist beheben
oder beheben lassen, wobei der Vertragspartner der DPB GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen
ermöglichen wird. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Vertragspartners sind von diesem allenfalls notwendige Arbeitskräfte
unentgeltlich beizustellen. Die im Rahmen einer Wartung oder Reparatur ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum der DPB
GmbH über. Entspricht die von der DPB GmbH erbrachte Leistung nicht den vereinbarten Bedingungen, wird die DPB GmbH  nochmals
versuchen die vereinbarte Leistung zu erbringen. Ist die DPB GmbH nach wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von
mindestens vier Wochen nicht in der Lage, den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen, so hat der Vertragspartner das
Recht, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dem Vertragspartner erwachsen keine darüber hinaus gehenden
Schadenersatzansprüche.  Nach Abnahme der Leistung der DPB GmbH durch den Vertragspartner entfällt für die DPB GmbH die Gewährleistung, für Mängel, die durch eigenes Personal des Vertragspartners bzw. Dritte verursacht werden, ebenso kann keine Gewähr für Fehler, Störungen
oder Schäden übernommen werden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den
Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

17. Schadenersatzpflicht des Vertragspartners
Der Vertragspartner verpflichtet sich relevante Rechtsvorschriften einzuhalten. In jedem Fall ist der Vertragspartner für Inhalte, die er
über Einrichtungen, die von der DPB GmbH geschaffen wurden, übermittelt, selbst verantwortlich. Der Vertragspartner verpflichtet sich
die DPB GmbH schad- und klaglos halten, wenn sie wegen eines missbräuchlichen Verhaltens (bzw. wegen Nichteinhaltung relevanter
Vorschriften) des Vertragspartners zivil oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

18. Verpflichtungen des Vertragspartners Der Vertragspartner ist verpflichtet:
a) der DPB GmbH die Arbeiten an vertragsgegenständlichen Einrichtungen zu ermöglichen und auf eigene Kosten bzw. durch Dritte
die dafür erforderlichen und geeigneten Arbeitsbedingungen rechtzeitig bereitzustellen und während der Dauer des Vertrages in
einem für die Erbringung der Leistung erforderlichen Zustand zu erhalten,
b) die DPB GmbH vor Beginn der Arbeiten auf die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie ähnlichen
Einrichtungen aufmerksam zu machen,
c) die erforderlichen Ausbesserungsarbeiten, die an seinen Liegenschaften durch die Arbeiten der DPB GmbH trotz sachgemäßer
Durchführung der Arbeiten durch DPB GmbH nötig werden, auf eigene Kosten durchzuführen,
d) Der Vertragspartner ist für die Erlangung privatrechtlicher oder öffentlichrechtlicher Bewilligungen oder Konzessionen selbst
verantwortlich.

19. Haftung
Die DPB GmbH haftet für von ihr bzw. ihren Dienstnehmern oder Gehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden, Zinsverluste, verlorengegangene
Daten, Folgeschäden, ideelle Schäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner ist ausgeschlossen.
Die DPB GmbH haftet nicht für Ansprüche, die sich aus allfälligen Betriebsstörungen ergeben können.  Die Ersatzpflicht ist jedenfalls für jedes schadenverursachende Ereignis, sofern nicht durch Vorsatz oder qualifiziert grobe Fahrlässigkeit verursacht, gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit € 20.000,00 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit  € 1.000.000,00 begrenzt. Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.

20. Leistungsfristen
Die maximale Frist, innerhalb der eine Leistung oder ein Dienst zu erbringen ist, ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem
jeweiligen Einzelvertrag zu entnehmen.  Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

21. Verzögerungen
Vereinbarte Fristen verlängern sich und vereinbarte Termine verschieben sich bei einem von der DPB GmbH nicht zu vertretenden,
vorübergehenden und nicht vorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt
insbesondere bei nicht vorhersehbarem Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten, geografischer, technischer, oder rechtlicher Nichtrealisierbarkeit von Arbeiten sowie bei höherer Gewalt vor. Ist die DPB GmbH aus anderen Gründen mit der geschuldeten Leistung im Verzug, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Stornierung der Bestellung einer zusätzlichen Leistung berechtigt, wenn die DPB GmbH eine ihr vom Vertragspartner gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens acht Wochen betragen muss, nicht einhält.  Dem Vertragspartner stehen aus Anlass des Rücktritts keine Schadenersatzansprüche zu. Kann die Leistung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, so ist die DPB GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Vertragspartner eine ihm von der DPB GmbH gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen betragen muss, nicht einhält. Im Falle des Rücktrittes durch die DPB GmbH hat der Vertragspartner die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten sowie entgangenen Gewinn zu ersetzen, jedoch nicht über das für die
Erbringung der insgesamt beauftragten Leistung vereinbarte Entgelt hinaus.

22. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DPB GmbH.

23. Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Die Preise enthalten
grundsätzlich keine gesetzliche Umsatzsteuer.  Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens zehn Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist die DPB GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen. Die im Fall des Verzuges für das Einschreiten von Rechtsanwälten notwendigen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.

 24. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners
Gegen Ansprüche der DPB GmbH kann der Vertragspartner nur mit gerichtlich festgestellten oder von der DPB GmbH anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Garantie oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.

25. Einstellung von Leistungen
Die DPB GmbH ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen für einen Vertragspartner ganz oder teilweise einzustellen, wenn:
a) der DPB GmbH Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung der Begründung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner gerechtfertigt hätten und diese zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens noch von Bedeutung sind,
b) der Vertragspartner gegenüber der DPB GmbH mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist und der Vertragspartner unter Setzung einer Nachfrist weiterhin säumig bleibt,
c) der Vertragspartner eine von ihm verlangte Sicherheitsleistung (Punkt 11.) nicht erbringt. Die DPB GmbH wird die Leistungen wieder erbringen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind und der Vertragspartner die Kosten des Arbeitsaufschubes ersetzt hat.

 26. Beendigung von Verträgen
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag. Die DPB GmbH ist berechtigt alle Vertragsverhältnisse fristlos aufzulösen, wenn Gründe für die Einstellung gem. Punkt 25. vorliegen, oder hinsichtlich des Vertragspartners ein Ausgleichsverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wurde. Kommt es zu einer berechtigten, fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses durch die DPB GmbH werden sämtliche offenen Forderungen binnen 10 Tagen fällig.

27. Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertragspartners
Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Der Masseverwalter kann aber bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses das Vertragsverhältnis fortführen. In diesem Fall hat er jedoch entweder unter Abgabe einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche, die ab der Konkurseröffnung anfallen, oder unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung im Sinne von Punkt 11. dieser AGB oder Vorauszahlung binnen fünf Werktagen ab Konkurseröffnung einen diesbezüglichen schriftlichen Antrag zu stellen.  Ist kein Masseverwalter bestellt, so kann der Vertragspartner unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung im Sinne von Punkt 11. dieser AGB oder Vorauszahlung binnen gleicher Frist schriftlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses beantragen.

28. Diverses
Wird eine Leistung der DPB GmbH nach Angaben oder Plänen des Vertragspartners eingerichtet und erbracht, so hat der Vertragspartner die DPB GmbH bei Verletzung allfälliger Rechte schad- und klaglos zu halten. Anbote, Ausführungsunterlagen wie Pläne oder Skizzen, Muster,
Kataloge, Abbildungen sowie sonstige technische Unterlagen u. dgl. bleiben stets geistiges Eigentum der DPB und unterliegen den
einschlägigen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw., sowie strengster Geheimhaltungspflicht von Seiten des Vertragspartners.

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